Der Dominator ist ein 3 in 1 Lichteffekt von Showtec. Er verbindet alle Eigenschaften und Funktionen eines LED Lichteffektes, eines Stroboskopes und eines Cluster Lasers. Im LED Lichteffekt des Showtec Dominator wurden 5x 3 Watt RGBWA LEDs verbaut. Die Strahlen treten über die 8 kreisförmig angebrachten Linsen aus und erzeugen einen flächendeckenden LED Effekt. Die acht 1 Watt Weiß-LEDs des Stroboskopes wurden ringförmig am Rand des Gehäuses platziert. Die eingebauten Programme erlauben eine vielfältige Nutzung der Strobe-LEDs. Der im Zentrum des Showtec Dominator platzierte Laser hat eine Leistung von 200 mW. Diese teilt sich in eine 150 mW rot und eine 50 mW grün Diode auf. Der Laser unterliegt der Schutzklasse 3B.
Merkmale:
3 in 1 Lichteffekt (LED Effekt, LED Strobe, Laser)
Master/Slave, Automatikmodus, Musiksteuerung
DMX 512 (9 Kanäle)
Leistungsaufnahme: 66 Watt
Spannung: 100-240V 50/60z
LED Effekt: 5x3 Watt RGBWA LEDs mit 8 Linsen
Strobe Effekt: 8x 1 Watt Weiß-LEDs mit ringförmiger Anordnung der LEDs
Laser Effekt: 200 mW/650nm rot, 50mW/532nm grün
Schutzklasse: 3B
Sicherheit: Schlüsselschalter, Interlock
Laserschutzbestimmungen:
Durch die starke Bündelung des Laserstrahls ist die gesamte Lichtenergie auf eine geringe Fläche konzentriert. Wird das menschliche Auge von diesem Strahl getroffen, kann dies Schädigungen hervorrufen. Insbesondere besteht die Gefahr von Augenverletzungen beim Blick in den direkten Strahl. Ist der Strahl abgelenkt, was bei den kompakten Showlasersystemen durch die Scanning Einheit fast immer der Fall ist, ist die Wirkung und somit die Gefahr des Strahls um ein Vielfaches geringer. Entsprechend der möglichen Gefährdung werden Laser bzw. Geräte, die einen Laser enthalten, gemäß Unfallverhütungsvorschrift Laserstrahlung [BGV B2] in Klassen eingeteilt. 99% der aktuell auf dem Markt erhältlichen kompakten Showlaser und auch alle von uns angebotenen Laser gehören zur Schutzklasse 3a und 3b. Diese Geräte sind somit genehmigungspflichtig. Zum sicheren Betrieb bei öffentlichen Veranstaltungen ist ein Laserschutzbeauftragter [Strahlenschutz gemäß VBG 93 §6 (BGV- B2)] zu bestellen. Bei Installationen in öffentlichen Gebäuden (Discotheken, Mehrzweckhallen, Gaststätten etc.) sind die Systeme vom örtlich zuständigen TÜV oder der Berufsgenossenschaft abzunehmen. Die in Deutschland gültigen Bestimmungen zum Betrieb einer Showlaser Anlage müssen beachtet werden. Informieren Sie sich hierzu bei Ihrer örtlichen Berufsgenossenschaft und der zuständigen TÜV Behörde.