Der JB Systems Space-4 Mk2 Laser ist ein kompakter einfarbiger Showlaser. Der Laser von JB Systems ist mit einem sehr effektiven 50mW grünlicht Laser der Klasse 3B ausgestattet. Das Kompakte aber gleich robuste Gehäuse ist perfekt für den Transport geeignet. Der Laser hat nur ein Gesamtgewicht von 1,35 kg. Der JB Systems Space-4 Mk2 Laser kann via DMX angesteuert werden oder mit der mitgelieferten IR-Fernbedienung. Verbaut hat der Laser schon vorprogrammierte Shows sowie Pattern, so ist der Laser sehr schnell einsatzbereit! Zudem verfügt der Laser über einen Sound2Light Modus. Durch das eingebaute Mikrofon erkennt der Laser den Takt und passt seine Automatische Show darauf an. Der Laser ist bestens für kleine Locations, Partyräume etc. geeignet.
Durch die starke Bündelung des Laserstrahls ist die gesamte Lichtenergie auf eine geringe Fläche konzentriert. Wird das menschliche Auge von diesem Strahl getroffen, kann dies Schädigungen hervorrufen. Insbesondere besteht die Gefahr von Augenverletzungen beim Blick in den direkten Strahl. Ist der Strahl abgelenkt, was bei den kompakten Showlasersystemen durch die Scanning Einheit fast immer der Fall ist, ist die Wirkung und somit die Gefahr des Strahls um ein Vielfaches geringer. Entsprechend der möglichen Gefährdung werden Laser bzw. Geräte, die einen Laser enthalten, gemäß Unfallverhütungsvorschrift Laserstrahlung [BGV B2] in Klassen eingeteilt. 99% der aktuell auf dem Markt erhältlichen kompakten Showlaser und auch alle von uns angebotenen Laser gehören zur Schutzklasse 3a und 3b. Diese Geräte sind somit genehmigungspflichtig. Zum sicheren Betrieb bei öffentlichen Veranstaltungen ist ein Laserschutzbeauftragter [Strahlenschutz gemäß VBG 93 §6 (BGV-B2)] zu bestellen. Bei Installationen in öffentlichen Gebäuden (Discotheken, Mehrzweckhallen, Gaststätten etc.) sind die Systeme vom örtlich zuständigen TÜV oder der Berufsgenossenschaft abzunehmen. Die in Deutschland gültigen Bestimmungen zum Betrieb einer Showlaser Anlage müssen beachtet werden. Informieren Sie sich hierzu bei Ihrer örtlichen Berufsgenossenschaft und zuständigem TÜV Unternehmen.